Auch nach der Bestattung, gibt es leider noch einige Dinge zu beachten und vorzunehmen.
Um deren Gewährung ist bei den zuständigen Institutionen nachzufragen, unter welchen Umständen sie ausbezahlt werden.
Diese muss beim Versicherungsträger, bei dem die verstorbene Person versichert war, beantragt werden.
Diese erfolgt am Hauptwohnsitz, durch die Verständigung des Standesamtes an die Meldebehörde.
Die ablegten Kränze und Blumen sind nach angemessener Frist zu entfernen.
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren durch das zuständige Bezirksgericht eingeleitet und der zuständige Notar zum Gerichtskommissär bestellt.