So schmerzlich der Tod eines Menschen auch sein kann, es bleibt nicht erspart, Maßnahmen in bestimmter Reihenfolge zu treffen.
Wir möchten Sie hier über die ersten Schritte bei einem Trauerfall informieren und Ihnen Informationen zu diesen Themen bieten:
In der Folge muss beim zuständigen Standesamt die Anzeige des Todes am nächsten Werktag eingebracht werden. Wir machen dies selbstverständlich gerne für Sie. Daher ist es zweckmäßig folgende Urkunden vorzubereiten und uns zu übergeben.
Diese Online-Hilfestellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich als Informationsquelle dienen.
Wir bedauern zutiefst, Ihnen mitteilen zu müssen, dass aufgrund eines Hackerangriffs auf unsere Webseite leider einige Gedenkkerzen verloren gegangen sind und nicht mehr wiederherstellbar sind.
Wir verstehen, wie wichtig diese Erinnerungen für Sie sind und entschuldigen uns aufrichtig für diesen Verlust.